Bitte beachten Sie, dass der vorabprüfende Kontaktdienst der Europäischen Kommission Bürgern allgemeine Informationen zu ihren EU-Rechten auf Reisen liefert und darüber informiert, wie vorzugehen ist, wenn diese eine Beschwerde einreichen möchten. Die Dienste der Europäischen Kommission bearbeiten jedoch nicht die einzelnen Beschwerden an sich. Diese müssen bei dem entsprechenden Luftfahrtunternehmen bzw. der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde in dem Land, im dem sich der.

Liste der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden und weitere Informationen zu den Fahrgastrechten in der EU

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